Was bedeutet "Makleralleinauftrag" und
warum ist dieser für sie so wichtig?
Bei allen Immobilien- und Grundstücksgeschäften sind sie gut beraten,
wenn sie einen leistungsfähigen Makler zur Seite haben.
Durch einen Makleralleinauftrag
verpflichten Sie den Makler für die festgelegte Vertragslaufzeit, sich intensiv
um den Abschluss des gewünschten Kauf- bzw. Mietvertrags zu bemühen.
Der Makler schaltet auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen,
tätigt Telefonate und Briefverkehr, organisiert Besichtigungstermine
und führt diese durch.
Sie profitieren vom gesamten Fachwissen und den Kontakten des Maklers.
Sie erhalten wichtige Unterstützung bei der gesamten Abwicklung des Auftrages
bis hin zum gewünschten Vertragsabschluss und darüber hinaus.
Im Gegenzug verpflichten sie sich als Auftraggeber, keine weiteren Makler
oder Dritte einzuschalten.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
sollten sie genau abwägen.
Bei einem allgemeinen Maklerauftrag ist der Makler nicht zum Tätigwerden verpflichtet.
Er muss keine besonderen Aktivitäten, die zum Abschluss eines Vertrags führen, entfalten
und kann einfach abwarten, ob sich zufällig eine Vertrags-Gelegenheit ergibt.
Auch birgt die parallele Aktivität mehrerer Makler die Gefahr, eine Immobilie "zu Tode"
zu inserieren - besonders dann, wenn die gleiche Immobilie in der gleichen Zeitung
mehrfach und evtl. auch noch mit unterschiedlichen Preisangaben inseriert wird.
Dies irritiert, verärgert und vergrault mögliche Interessenten, auf die das Angebot
nicht vertrauenswürdig wirkt.
Ebenso kann es passieren, dass der Käufer mehrfach die volle Provision zahlen muss,
weil er unwissentlich das gleiche Angebot von unterschiedlichen Maklern angenommen hat.
Nur beim Alleinauftrag haben sie als Kunde Anspruch auf die volle Maklerleistung.
Darauf sollten sie - bei der immer komplizierter werdenden Materie - nicht
leichtfertig verzichten.