ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese AGB’s sind immer Bestandteil der uns erteilten
Aufträge und mit uns geschlossenen Verträge.

 

§1 Der Maklervertrag

Ein vom Auftraggeber erteilter Maklervertrag berechtigt uns zum Tätigwerden in der im Vertrag
festgelegten Angelegenheit, verpflichtet uns jedoch nicht hierzu.
Der Auftraggeber darf weiterhin selbst tätig werden und auch andere Makler beauftragen.
Der Maklervertrag kann grundsätzlich jederzeit von jeder Partei schriftlich gekündigt werden.

§2 Der Makleralleinauftrag

Ein vom Auftraggeber erteilter Makleralleinauftrag verpflichtet uns zum Tätigwerden in einer
dem Objekt und dem Vertragsinhalt angemessenen Weise.
Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb grundsätzlich, für die Dauer des Alleinauftrages
keine weiteren Makler zu beauftragen.
Der Makleralleinauftrag muss zeitlich befristet sein (max. 6 Monate). Eine Verlängerung nach
Ablauf dieser Frist kann vereinbart werden. Ebenfalls kann vereinbart werden, dass nach Ablauf
der Vertragsdauer automatisch ein gewöhnlicher Maklervertrag weiterläuft.

§3 Doppeltätigkeit

Tätigkeiten auch für den anderen Vertragspartner sind ausdrücklich gestattet.
Für den Fall der Doppeltätigkeit (beide Vertragspartner sind Kunde oder Auftraggeber des Maklers)
verpflichtet sich der Makler selbstverständlich in strenger Unparteilichkeit zu gleichmäßiger Interessenwahrung.
Die mündliche Information der Vertragsparteien hierüber durch den Makler ist ausreichend.

§4 Vollmacht

Die in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Maklervertrags / Makleralleinauftrags erteilte
Vollmacht erlischt automatisch bei endgültiger Beendigung des betreffenden Vertrages bzw.
Alleinauftrages. Wird ein Maklervertrag / Makleralleinauftrag verlängert, so ist die Vollmacht
automatisch ebenfalls weiterhin gültig.

§5 Provision

Ist im Vertrag / Auftrag kein Provisionssatz angegeben, gelten die am Ort des Angebotes
üblichen Sätze. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages mindestens 3.57% incl. MwSt
in der jeweils gültigen Form.

Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Grund des abgeschlossenen Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt,
erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen ist der Makler
rechtzeitig von einem bevorstehenden Vertragsabschluss zu verständigen.

Die Provision ist gemäß §652,1 BGB grundsätzlich verdient und fällig am Tage des rechtswirksamen
Zustandekommens des Kauf- / Mietvertrags. Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs
die Beurkundung des Kaufvertrags.
Auch wenn der Auftraggeber ein Rechtsgeschäft abschließt, welches dem Auftrag wirtschaftlich gleichwertig
oder gleichartig ist, so ist die Provision fällig.
Der Provisionsanspruch ist ebenso unabhängig davon, ob der im geschlossenen Vertrag
vereinbarte Preis mit der zuvor angestrebten Preisvorstellung übereinstimmt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht,
angefochten oder aus sonstigen von den Vertragspartnern zu vertretenden Gründen, gegenstandslos wird,
sofern der Vertrag bereits vollzogen war.
Kommt innerhalb Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber
ein weiteres Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst
vermittelten Geschäftes darstellt, so bedeute dies Mitursächlichkeit.

§6 Berechnung vom Makler erbrachter Aufwendungen

Aufwendungen sind nur dann zu vergüten, wenn hierüber eine besondere Vereinbarung
getroffen worden ist.

§7 Haftungsausschluss

Der Makler weist darauf hin, dass für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des
Kauf-/Mietobjekts nicht gehaftet werden kann.

Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben
unseres Auftraggebers keine Gewähr übernommen werden, da wir auf die Auskünfte der Verkäufer,
Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen sind.
Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner
nicht haften.

§8 Vermögenswerte

Wir nehmen keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllungsart vertraglicher Vereinbarungen
zwischen Auftraggeber und Interessenten dienen.

§9 Eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen

Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht.

§10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein - Sitz des Maklers.

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